Artikel über Zünd- und Stützfeuerung bei Biomasseanlagen
Das Hauptzollamt Regensburg teil mit:
Mineralössteuervergütung
Am 1. August 2006 ist das neue Energiesteuergesetz in Kraft getreten und löst damit das bisherige Mineralölsteuergesetz ab.
Da bei der Beantragung der Vergütung für das Kalenderjahr 2006 zwischen den Zeiträumen 01.01.2006 bis 31.07.2006 (hier gilt noch das MinöStG) und dem 01.08.2006 bis 31.12.2006 ( neues EnergieStG) unterschieden werden muss, ist folgendes zu beachten.
- Die Mineralölbestände zum Stichtag 31.07.2006 und 31.12.2006 sind zu erfassen.
- Für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.07.2006 ist der bisherige Vordrück 1104 zu verwenden
- Für den Zeitraum 01.08.2006 bis 31.12.2006 verwenden Sie bitte die neuen Vordrucke 1117
- Die vergütungsfähige Mineralölmenge (Heizöl, Erd- oder Flüssiggas) ist jeweils für den entsprechenden zeitraum zu berechnen.
- Die Vergütung ist mit den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (z.B. 1104, 1117) zu beantragen. Spätestens am 31.12.2007 müssen die Anträge dem Hauptzollamt vorliegen. Gehen die Anträge danach ein, ist eine Vergütung nicht mehr möglich – Verjährung.
Die Vordrucke können Sie im Internet unter www.zoll.de herunterladen (Weg: Vorschriften und Vordrucke -Formularcenter-Verbrauchsteuern, hier den entsprechenendn Vordruck anklicken und ausdrucken).
Pressemitteilung vom 31.03.06



